Caritasverband für den
Landkreis Emsland blickt optimistisch in das neue Jahr
Meppen, 02. März 2012
.
Das Müttergenesungswerk (MGW) schaut
optimistisch auf die Bewilligungsentwicklung von Anträgen für Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen
bei gesetzlichen Krankenkassen. Grund dafür ist die erzielte Einigung in den
Verhandlungen um die Verbesserung der Begutachtungsrichtlinien des
Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes für die medizinischen Vorsorge- und
Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und ihre Kinder. Mit den Änderungen sollen
eine einheitliche Rechtsauslegung der Kassen und Transparenz über Empfehlungen
und Leistungsentscheidungen hergestellt werden.
„Die erschöpften Mütter werden von der neuen Begutachtungsrichtlinie
profitieren“, betonte Marlene Rupprecht, MdB und Kuratoriumsvorsitzende des
Müttergenesungswerkes in Berlin. „Gesundheitsbelastungen und beeinflussende
Faktoren wurden konkretisiert und bilden jetzt eindeutige
Entscheidungsgrundlagen. Den häufig unrechtmäßig genutzten Ablehnungsgrund
„ambulant vor stationär“ wird es nicht mehr geben. Wir haben jetzt klare
Bedingungen für die Antragsentscheidung.“
„Mütter haben jetzt gute Chancen auf eine Bewilligung ihres Kurantrages.“, so
die Einschätzung von Maria Schürmann, Beraterin beim Caritasverband für den
Landkreis Emsland in der Beratungsstelle Sögel. „Wir freuen uns, wenn jetzt
mehr Mütter den Mut haben, ihren Kurantrag zu stellen. Wir beraten kostenlos.“ Marcus
Drees, Geschäftsführer des Caritasverbandes für den Landkreis Emsland dankt den
hiesigen Bundestagsabgeordneten für ihre Unterstützung: „Wir haben durch die
hiesigen Abgeordneten viel Unterstützung, Zuspruch und Anerkennung unserer
Arbeit in dieser Angelegenheit erhalten. Dafür sind wir sehr dankbar.“
Hintergrund der Veränderungen war der Prüfbericht des Bundesrechnungshofes vom
Juni 2011. Der Bericht hatte massive Mängel bei der Bewilligungspraxis der
Krankenkassen für Mütter- und Mutter-Kind-Kuren aufgedeckt. Der Gesundheitsausschuss
des Deutschen Bundestages stellte daraufhin in einem Entschließungsantrag den
Spitzenverbänden der Krankenkassen eine Frist bis zum Ende 2011 für Änderungen
der Begutachtungsrichtlinien und weitere Maßnahmen, die geeignet sind, die beschriebenen
Mängel zu beseitigen.
„Wir werden in den kommenden Monaten die Entwicklung der Bewilligungspraxis der
Krankenkassen genau beobachten“, so Maria Schürmann weiter. „Die neuen Regelungen
treten ab sofort in Kraft.“
Die Beratungsstellen des Caritasverbandes für den Landkreis Emsland in Lingen,
Meppen, Sögel und Papenburg sind im
Verbund des Müttergenesungswerkes
und beraten Mütter zu geeigneten Hilfen bei Gesundheits-
und familiären Problemen sowie bei allen Fragen rund um Mütter- und
Mutter-Kind-Kurmaßnahmen und zur Klinikauswahl.
Ihre Ansprechpartnerin
für weitere Informationen: Maria Schürmann,
Fachbereichsleitung Familie und Gesundheit, Telefon:
05952-93700
, E-Mail:
mschuermann@caritas-os.de
oder www.caritas-el.de.